„Die Schule hat eine Klassenfahrt geplant und unser Stress geht wieder los. Es ist eine Abschlussfahrt der 10. Klasse Realschule nach Berlin. Wir sehen irgendwie nicht ein, dass wir den 10-fachen Preis bezahlen gegenüber eines gesunden Kindes. Trotzdem möchten wir natürlich, dass unser Sohn zumindest ein bisschen teilnehmen kann.
Der Pflegedienst hat so seine Vorstellungen und wir möchten Euch gerne bitten, uns mitzuteilen, wie Ihr das finanziell stemmt. Welche Gelder habt Ihr von wo bekommen? Habt Ihr eine Rechtsgrundlage dazu in den Unterlagen? Noch als Info: es werden wohl 3 Schwestern mitmachen, die nicht mehr als 2 Nächte machen (3-Schicht-System).

 Der Pflegedienst möchte:
– Die Fahrtkosten (da ist noch gar nicht klar, wie sie fahren – Zug oder gechartert Bus mit der Klasse oder privater PKW)
– Vergütung der Fahrtzeit der beiden nicht während der Hin- und Rückfahrt am Kind ‚arbeitenden‘ Schwestern (rein rechtlich  sehen wir da Probleme)
– Unterkunftskosten der 3 Schwestern (3 Hotelzimmer in der Nähe der Jugendherberge, damit sie ihre Ruhe bekommen?)
– Verpflegungsgeld 

 Dazu kommt noch die als selbstverständlich erachtete Forderung, dass wir als Eltern natürlich uns Urlaub nehmen und die Geräte hinbringen und wieder abholen. Berlin liegt nicht mal eben um die Ecke. Von wem könnten wir als Transportdienst unsere Fahrtkosten erstattet bekommen?

Die Schule hat ein Budget für Klassenfahrten. Weiß einer, wofür das gedacht ist?

Wir wollen erst einmal alles beantragen, denn es sind einfach zusätzliche durch die Krankheit/Behinderung entstehende Aufwendungen. Im Internet finde ich nicht viel über solch eine Konstellation. Da geht es eher um Integrationshelfer (die eh schon vom Amt bezahlt werden).“

  • einen Pflegedienst vor Ort?
  • also wenn meine Tochter auf Klassenfahrt fährt nehmen wir immer 2 Krankenschwestern mit eine für denn Tagsdienst und eine für denn Nachtdienst die Kosten haben wir immer selber zahlen müssen , genau wie jetzt bald für denn Flug nach Mallorca für eine Krankenschwester.
  • da es sich in erster Linie um Teilhabe sowohl bei der Klassenfahrt als auch beim Urlaub handelt, sollte es eine Leistung nach dem BTHG sein. Falls es doch in den Bereich der Krankenkasse / Pflegekasse fallen sollte, ist der Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet den passenden Leistungsträger hinzuziehen. Ich weiß, dass viele Behinderte ihre Urlaube mit den Assistenten über das BTHG organisieren/beantragen und notfalls auch erfolgreich einklagen, der Erfolg hängt sehr von den Kosten ab und ob die niedrig gehalten werden können. Die Klassenfahrt sollte problemlos darüber funktionieren (d.h. auch notfalls mit einstweiliger Anordnung) und vielleicht auch der Mallorca Urlaub. Der Urlaub wird vermutlich schwieriger, ich weiß es nicht.  „Urteil das besagt, dass ein behinderter Schüler nicht verpflichtet ist, Pflegehilfen bei der Klassenfahrt anteilig aus dem Pflegegeld der Pflegeversicherung zu bezahlen. Geklagt hatte ein Schüler, der auf einer Klassenfahrt einen Zivildienstleistenden für seine rund-um-die-Uhr-Hilfen mitnahm. Die Kosten dafür wurden im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen. Allerdings verlangte der Sozialhilfeträger, dass der in Pflegestufe III eingestufte Schüler das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung für die Zeit der Klassenfahrt anteilig für die Zivi-Kosten einsetzen müsse. Das Gericht war der Meinung, die Pflegeleistungen würden im Zusammenhang mit den Leistungen der Eingliederungshilfe stehen und müssten deshalb vom Sozialhilfeträger übernommen werden.“https://www.forsea.de/content/content_beitrag.php?content_beitrag=22&CHK_ID=126&artikel_suche=Klassenfahrt Dort ist auch der Link zum Urteil: Verwaltungsgericht Braunschweig  3 A 238/00
  • Ich würde einen Antrag bei Sozialamt/ Eingliederungshilfe stellen, wenn dein Sohn noch schulfplichtig ist. Stichwort „Leistung zur teilhabe an Bildung“ ( 112 Sgb 9). Von dort müssten zumindest die Unterkunftskosten und Reisekosten/Fahrtkosten kommen. Ich habe noch nicht ganz verstanden warum 3 Krankenschwestern mitkommen müssen, benötigt euer Sohn eine 24h-Betreuung während der Klassenfahrt? Dann leuchtet es mir ein. Denn alle Kosten gleich mal 3, v.a. die Fahrstunden der Krankenschwestern, bewilligt zu bekommen stelle ich mir auch schwer vor bzw. nur mit extrem viel Schreibaufwand/Begründungen etc.
    Warum gebt ihr die Geräte nicht einfach eurem Sohn im Bus mit? Wer verlangt verlangt von euch die Geräte extra zu fahren?Die Schule?