„Eine Familie mit einem neugeborenen Undine bekommt keine Genehmigung von der AOK zur Verlegung nach München bekommt. Könnt ihr Tipps geben wie man eine Verlegung hinkriegt?“
- eine Genehmigung für eine Verlegung wird man vermutlich nur bekommen, wenn die aktuell behandelnde Klinik die medizinische Notwendigkeit für die Verlegung attestiert. Wenn sich die aktuelle Klinik da quer stellt, Über einen Anwalt eine Verfügung bei Gericht (Einstweilig) beantragen um das Recht auf freie Arztwahl und Zweitmeinung durch zu setzen.
- Die Verlegung kann nur das Krankenhaus veranlassen ( die Notwendigkeit muss von dem behandelnden Arzt kommen ) damit die Krankenkasse es übernimmt. Das Kind muss auch transportfähig sein. Das wurde uns letztes Jahr Juni gesagt leider …